Einem entsprechenden Antrag der Anwälte der Mutter des King of Pop, entsprach Richter Mitchell L. Beckloff vom obersten Gericht in Los Angeles. Zu Jacksons Besitztümern gehören u.a.die Neverland-Ranch sowie die Rechte an mehreren Songs der Beatles.

In einer Anhörung am kommenden Montag soll aber eine längerfristige Regelung für die Vormundschaft über Jacksons Kinder Prince Michael, Paris und Prince Michael II. sowie die Verwaltung von Jacksons Besitz getroffen werden. Bislang ist unklar, ob der King of Pop ein Testament hinterlassen hat. Seine Familie beteuert, dass dies nicht der Fall sei. Spekulationen kursieren, einer von Jacksons Anwälten bewahre ein von dem Verstorbenen persönlich unterzeichnetes Testament auf.

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