Häftlinge, die außerhalb des Gefängnisses mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat dieses in einem Urteil entschieden. Einem Häftling, der sich in der Psychiatrie befand, hatte die Staatsanwaltschaft Haftlockerung genehmigt und damit die Möglichkeit zur Arbeitsuche und -aufnahme gewährt. Dieser Häftling beantragte dann gleich mal ALG II, was zunächst abgelehnt, jetzt aber durch das Bundessozialgericht genehmigt wurde.

Eine Frechheit! Erst begehen solche Leute Straftaten, dann werden sie zur Strafe weggeschlossen und wenn sie Haftlockerung erhalten, können sie auch noch ALG II beantragen und dem Steuerzahler doppelt auf der Tasche liegen. Erst bezahlt der Steuerzahler die Unterbringung im “Knast” und dann auch noch ALG II. Ich möchte ja nicht wissen, warum sich dieser Häftling in der Psychiatrie befindet.

Kein Wunder, wenn in Deutschland die Unzufriedenheit immer größer wird!

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